Bikes4cargo OG
FN 591166 m
Schumanngasse 15
8010 Graz
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Bikes4cargo ist eine österreichische offene Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit den Vertrieb, die Vermietung und die Weiterentwicklung elektrischer (Schwer-)Lastenräder zum Gegenstand hat.
1.2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Kunden (nachfolgend Synonym für Käufer, Endverbraucher/-konsument und Auftraggeber verwendet) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.3. Verbrauchergeschäft iSd AGB ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört und der Produkte und Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung erwirbt (nachfolgend Konsument).
1.4. Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, werden vom Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen nur dann von Bikes4cargo anerkannt, wenn diesen schriftlich zugestimmt wurde. Durch den schlichten Verweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird Bikes4cargo nicht an diese gebunden.
1.5. Die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme bei weiteren Aufträgen und Auftragserweiterungen. Die aktuelle Version der AGB sind jederzeit auf der Website des Unternehmens ersichtlich.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1. Die Bestellung von Produkten und Leistungen ist nur juristischen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Bestellung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Bestellung von Produkten untersagt, sofern diese nicht vor Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters eingeholt haben.
2.2. Die Bestellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die zum Zweck der Auftrags- bzw Vertragserfüllung notwendigen Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben.
2.3. Das von Bikes4cargo erstellte Angebot kann vom Kunden bis zur angegebenen Annahmefrist, sofern eine solche nicht genannt wurde, binnen vier Wochen nach Erhalt des Angebots, angenommen werden und ist innerhalb dieser Frist für Bikes4cargo bindend. Im Rahmen des Angebots werden dem Kunden der Leistungsumfang, die Leistungstermine, die AGB und allfällige Rücktrittsrechte bekanntgegeben. Die Annahme des Angebots ist nur hinsichtlich der angebotenen Produkte und Leistungen möglich. Der Abschluss des Vertrages kommt durch die fristgerechte Angebotsannahme des Kunden zustande. Über Produkte und Leistungen, die nicht Inhalt des von Bikes4cargo erstellten Angebots sind, kommt kein Vertrag zustande.
2.4. Im Fall eines direkten Verkaufsgeschäftes kommt der Vertrag durch Übergabe und Übernahme der wechselseitigen Leistungen zustande. Der Kunde erhält in diesem Zusammenhang eine schriftliche Bestätigung, welche die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags dokumentiert sowie die AGB und Informationen über allfällige Rücktrittsrechte.
2.5. Sofern Abweichungen vom Angebot oder sonstige Ergänzungen vereinbart worden sind, werden diese schriftlich festgehalten.
2.6. Erfolgt die Angebotsannahme des Kunden nicht fristgerecht, so ist diese nur bei schriftlicher oder mündlicher Annahmeerklärung von Bikes4cargo verbindlich. Der Kunde ist in einem solchen Fall 14 Tage ab Einlangen seines Auftrages an diese gebunden.
3. Rücktrittsrecht
3.1. Sofern es sich beim Kunden um eine:n Konsument:in handelt, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrags oder binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss seinen Vertragsrücktritt erklären. Die Rücktrittsfrist beginnt jedoch frühestens mit dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Besitz an der Ware – bei Teilsendungen die letzte Teilsendung – erlangt. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form oder Gründe gebunden. Zur ordnungsgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Konsument mit einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, Bikes4cargo informieren. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
3.2. Einem Konsumenten steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn das Produkt nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde. Ferner, wenn das Verfalls- bzw Ablaufdatum überschritten ist oder das Produkt aus Gründen der Abnutzung nicht zur Rückgabe geeignet ist.
3.3. Wünscht ein Kunde, für welchen es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt oder ein Konsument außerhalb seines Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung von Bikes4cargo und gegen Ersatz der mit dem Vertragsrücktritt im Zusammenhang stehenden Kosten möglich. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
3.4. Im Falle eines wirksamen Vertragsrücktritts sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzustellen und der gezogene Nutzen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Produkte oder Leistungen nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, ist er verpflichtet, Bikes4cargo einen angemessenen Wertersatz zu leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht jedoch dadurch vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert des Produktes beeinträchtigen kann.
4. Lieferung und Leistung
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung nur innerhalb von Europa an die vom Kunden angegebene Lieferadresse binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss.
4.2. Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes sind voraussichtliche Daten und ungefähre Richtwerte. Diesbezügliche Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht von Bikes4cargo ausnahmsweise schriftlich zugesagt wurden.
4.3. Sofern Bikes4cargo ohne eigenes Verschulden zur Lieferung oder Leistung nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht in der Lage ist, beispielsweise durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks oder weil ein Lieferant von Bikes4cargo seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder Materialien nicht verfügbar sind, verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit um die Zeit der Behinderung. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
4.4. Sollte eine Lieferung an den Kunden nicht möglich sein, weil beispielsweise das gelieferte Produkt aufgrund seines Umfanges oder Gewichtes nicht vom Kunden entgegengenommen werden kann oder weil der Empfänger nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl Produkteigenschaften und Lieferzeitpunkt dem Kunden vorab innerhalb angemessener Frist angekündigt wurden, trägt der Kunde alle Kosten der erfolglosen Anlieferung.
4.5. Mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften sind Kostenvoranschläge schriftlich, befristet und unverbindlich. Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
4.6. Sämtliche Pläne, Skizzen, Entwürfe und sonstige technische Beschreibungen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben, sofern nichts anderes vereinbart, im Besitz und geistigem Eigentum von Bikes4cargo. Die darin enthaltenen Angaben sind – soweit nicht anders gekennzeichnet oder genannt – ungefähre Richtwerte und keinesfalls zugesicherte Eigenschaften. Jede Verwendung einer der voran beschriebenen Unterlagen ohne Zustimmung von Bikes4cargo berechtigt diese zur Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüchen.
4.7. Zu einer Lieferung oder Leistung ist Bikes4cargo nur verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nachgekommen ist.
4.8. Bei Verkaufsgeschäften gilt der Vertrag als von Bikes4cargo erfüllt, sobald das Produkt an den Kunden übergeben wurde und ggf. ein kurzes Einschulungsgespräch stattgefunden hat.
4.9. Bei Vermietungsgeschäften gilt der Vertrag als von Bikes4cargo erfüllt, wenn der Mietgegenstand nach der vereinbarten Mietdauer wieder von einem Mitarbeiter von Bikes4cargo entgegengenommen wurde, oder an einem vereinbarten Ort zurückgebracht wurde.
5. Preise
5.1. Der Verkaufspreis der jeweiligen Produkte und Leistungen ist in Euro angegeben und versteht sich als Endpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.
5.2. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Die Liefer- und Versandkosten berechnen sich in Abhängigkeit zum Lieferort und Versandanbieter, welche im Einzelfall gesondert bekannt gegeben oder vereinbart werden.
5.3. Bei Verbrauchergeschäften sind Zahlungen, die über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehen, mit dem Konsumenten zu vereinbaren.
5.4. Bei Mietgeschäften behält sich Bikes4Cargo das Recht vor, bei Nichteinhalten von Vertragsvereinbarungen seitens der Kund:innen folgende Kosten zu verrechnen:
- Verspätete Rückgabe unangekündigt: 100€
- Verspätete Rückgabe angekündigt: 25€
- Abholung nicht erfolgt trotz Reservierung: 25€
- Reinigung bei starker Verschmutzung je halbe Stunde Aufwand: 30€
- Selbstverschuldeter Einsatz eines Servicetechnikers je Stunde Aufwand: 55€*
- Verlust oder Beschädigung des Ladegeräts: 80€*
- Reparatur je Stunde Aufwand: 55€, zzgl. Ersatzteilkosten*
* kostenlos bei Abschluss einer Versicherung bei Übergabe
6. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
6.1. Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung oder mittels Vorauskasse bezahlen. Jede Zahlung hat längstens binnen 21 Tagen nach Rechnungslegung durch Bikes4cargo auf das namhaft gemachte Konto einlangend zu erfolgen. Abweichende (individuelle) Zahlungsmodalitäten können vereinbart werden. Bikes4cargo behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen vorzuschreiben oder nicht anzubieten.
6.2. Alternativ kann eine Zahlung in monatlichen Raten vereinbart werden. Dies bedarf der Zustimmung von Bikes4cargo und wird auf dem Kaufvertrag festgehalten. Die monatlichen Zahlungen haben längstens bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats zu erfolgen.
6.3. Bikes4cargo ist für den Fall eines jeden Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, ihre Leistungen zurück zu behalten und erst nach vollständiger Bezahlung der unberichtigt aushaftenden Forderung(en) zu weiteren Leistungen verpflichtet.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall eines jeden Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten und für alle zur zweckentsprechenden Forderungsbetreibung und Rechtsverfolgung notwendigen Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Produkte bleiben nach Lieferung und Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit im Zusammenhang stehenden Preisbestandteile im Eigentum von Bikes4cargo.
8. Aufrechnung
Mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig durch ein Gericht oder eine Behörde festgestellt oder von Bikes4cargo schriftlich als unbestritten erklärt wurde.
9. Mängel, Haftung und Garantie
9.1. Sofern es sich beim zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.
9.2. Sofern es sich beim zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gelten folgende Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:
a) Feststellbare oder festgestellte Mängel sind binnen 14 Tagen ab Übergabe oder Kenntnis Bikes4cargo anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche gemäß § 377 Abs 2 und 3 UGB vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden können.
b) Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als Bikes4cargo verändert worden, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 933 Abs 1 letzter Satz ABGB sechs Monate für bewegliche und zwölf Monate für unbewegliche Sachen.
d) Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
e) Bikes4cargo hat im Fall der Gewährleistungsinanspruchnahme die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
9.3. Termine im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen des Kunden sind im Einzelfall zu vereinbaren.
9.4. Bikes4cargo haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.5. Ferner haftet Bikes4cargo für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. In diesem Fall haftet Bikes4cargo jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bikes4cargo haftet nicht für die leichte fahrlässige Verletzung anderer als der genannten Pflichten.
9.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.7. Eine Garantie von Bikes4cargo liegt nur dann vor, wenn und soweit diese in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Bestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet ist und dort auch die Verpflichtung aus der Garantie im Einzelnen festgehalten ist. Verschleiß- und Verbrauchsteile, beispielsweise elektronische Bauteile, Reifen, Schläuche, Batterien, Glühbirnen und Sicherungen, sind grundsätzlich nicht Gegenstand einer Garantie von Bikes4cargo. Sofern diese jedoch bei ordnungsgemäßem Gebrauch laut Bedienungsanleitung Schaden nehmen, beträgt die Garantiezeit sechs Monate ab Übergabe des Produkts.
10. Datenschutz
10.1. (Personenbezogene) Daten werden nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung von Bikes4cargo, abrufbar unter der Internetadresse https://bikes4cargo.at/datenschutzerklaerung/, verwiesen.
10.2. Der Zusendung von Informations- und Werbematerial kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Bikes4cargo und dem Kunden sowie die AGB unterliegen dem materiellen Recht Österreichs. Andere nationale Rechte sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.
11.2. Für Kunden, die ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer sind, gilt Graz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis und den AGB entstehenden Streitigkeiten.
11.3. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, besteht für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und den AGB bei Klagen gegen den Verbraucher ein Gerichtsstand an dessen jeweiligen Wohnsitz.